Elternkonferenz (§ 82 BbgSchulG)
- Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die Elternkonferenz der Schule.
- Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule.
- Die Elternkonferenz kann Versammlungen aller Eltern der Schule einberufen.
- Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.
- Die Elternkonferenz wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder eine Schulelternsprecherin oder einen Schulelternsprecher und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Die Sitzungsprotokolle der Elternkonferenz sind als PDF-Download verfügbar.